1. Leistungen von SnackJet Automatenkonzept

– Anlieferung und Installation der Maschinen

Snackjet führt die Anlieferung der Maschinen zum vereinbarten Aufstellort, sowie deren

Aufstellung und Anschluss an die vorhandene Strom- und Wasserversorgung auf eigene Kosten

durch.

– Einweisung der Mitarbeiter des Kunden

SnackJet führt auf Wunsch eine einmalige, kostenlose Einweisung für bis zu 2 vom Kunden

benannte Mitarbeiter in die Bedienung der bereitgestellten Maschinen am Aufstellort durch.

2. Kaufpreis

Der Kaufpreis versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

Einfüllprodukte sind nicht im Kaufpreis enthalten. Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Kalendertagen

nach Rechungsdatum zur Zahlung fällig.

3. Liefertermine

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonsten liefert

SnackJet nach Verfügbarkeit, wobei die Lieferzeit in der Regel zwischen 2 und 8 Wochen ab

Vertragsschluss beträgt.

4. Gewährleistung

Der Kunde hat die Maschine unverzüglich nach der Ablieferung durch SnackJet, soweit dies nach

ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt,

SnackJet unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die

Maschine als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der

Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige

unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Maschine auch in

Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die

rechtzeitige Absendung der Anzeige.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden die Rechte bei Mängeln

nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:

Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, beschränken sich die Ansprüche des Kunden bei Mängeln

zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder

Nachlieferung steht SnackJet zu. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar

ist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von SnackJet verweigert, kann der Kunde

den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden

nicht zu, wenn der Mangel geringfügig ist. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die

Maschine an einen anderen als den vereinbarten Erfüllungsort gebracht worden ist, übernimmt

SnackJet nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SnackJet

Automatenkonzept für AutomatenkäufeSind von mehreren verkauften Maschinen nur einzelne Maschinen mangelhaft, beschränkt sich

ein etwaiges Rücktrittsrecht des Kunden auf die mangelhafte Maschine. Dies gilt nicht, wenn die

mangelhafte Maschine oder der mangelhafte Teil von den übrigen Maschinen oder Teilen nicht

ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für den Kunden

unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind vom Kunden darzulegen.

Gewährleistungsansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten nach

Übergabe des Kaufgegenstandes.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher

Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen,

wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die

Kaufsache pfleglich zu behandeln.

Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und

Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und

Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunden diese auf eigene Kosten rechtzeitig

auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunden

unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder

sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die

gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der

Kunden für den uns entstandenen Ausfall.

AGB SnackJet Automatenkonzept für Automatenkäufe – Stand November 2017

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsmaschine im normalen Geschäftsverkehr

berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsmaschine tritt

der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages

(einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne

oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung

auch nach der Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch

die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den

vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens

und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der

Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht

gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache

im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten

Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die

Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt

als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene

Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den

Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der

Vorbehaltsmaschine mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese

Abtretung schon jetzt an.6. Haftung

SnackJet haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, soweit

Schäden am Liefergegenstand eingetreten sind oder die Zusicherung gerade bezweckt hat, den

Kunden gegen die nicht am Liefergegenstand aufgetretenen Schäden abzusichern, sowie für

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet SnackJet für Schäden, die durch einfache

Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht.

Für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger vergleichbarer

Ereignisse, die Snackjet die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet

SnackJet, soweit gesetzlich zulässig, nicht.

7. Sonstiges

Der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich

widersprochen. Sie werden nur ausnahmsweise und nur dann Vertragsinhalt, soweit SnackJet

sich im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt hat. Die

Bestimmungen dieses Kaufvertrags gelten nur gegenüber Unternehmern.

SnackJet ist verpflichtet, die dem Kunden gelieferten Maschinen nach Nutzungsbeendigung auf

Kosten des Kunden zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu

entsorgen. Sämtliche Aufwendungen für Abbau, Verpackung und Transport der Automaten bis

zum Technikzentrum von SnackJet in Wesseling trägt der Kunde. Auf Wunsch stellen wir dem

Kunden auch Adressen von geeigneten Entsorgungsunternehmen zur Verfügung, damit der

Kunde nach seiner Wahl die Entsorgung auch selbst vornehmen kann.

SnackJet ist berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes die

zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle notwendigen Daten zu speichern und für die interne

Bearbeitung zu verwenden. Soweit sich die vom Kunden angegebenen Daten ändern, ist der

Kunde verpflichtet, SnackJet hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

Vertragsänderungen, einschließlich Nebenabreden und dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

Der Kunde ist zur Aufrechnung von Forderungen nur berechtigt, wenn diese unstreitig oder

rechtskräftig festgestellt sind.

Gerichtsstand ist Amtsgericht Brühl NRW. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.