1. Leistungen von SnackJet Automatenkonzept
– Anlieferung und Installation der Maschinen
Snackjet führt die Anlieferung der Maschinen zum vereinbarten Aufstellort, sowie deren
Aufstellung und Anschluss an die vorhandene Strom- und Wasserversorgung auf eigene Kosten
durch.
– Einweisung der Mitarbeiter des Kunden
SnackJet führt auf Wunsch eine einmalige, kostenlose Einweisung für bis zu 2 vom Kunden
benannte Mitarbeiter in die Bedienung der bereitgestellten Maschinen am Aufstellort durch.
2. Kaufpreis
Der Kaufpreis versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Einfüllprodukte sind nicht im Kaufpreis enthalten. Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Kalendertagen
nach Rechungsdatum zur Zahlung fällig.
3. Liefertermine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonsten liefert
SnackJet nach Verfügbarkeit, wobei die Lieferzeit in der Regel zwischen 2 und 8 Wochen ab
Vertragsschluss beträgt.
4. Gewährleistung
Der Kunde hat die Maschine unverzüglich nach der Ablieferung durch SnackJet, soweit dies nach
ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt,
SnackJet unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die
Maschine als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Maschine auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die
rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden die Rechte bei Mängeln
nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:
Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, beschränken sich die Ansprüche des Kunden bei Mängeln
zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder
Nachlieferung steht SnackJet zu. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar
ist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von SnackJet verweigert, kann der Kunde
den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden
nicht zu, wenn der Mangel geringfügig ist. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die
Maschine an einen anderen als den vereinbarten Erfüllungsort gebracht worden ist, übernimmt
SnackJet nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SnackJet
Automatenkonzept für AutomatenkäufeSind von mehreren verkauften Maschinen nur einzelne Maschinen mangelhaft, beschränkt sich
ein etwaiges Rücktrittsrecht des Kunden auf die mangelhafte Maschine. Dies gilt nicht, wenn die
mangelhafte Maschine oder der mangelhafte Teil von den übrigen Maschinen oder Teilen nicht
ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für den Kunden
unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind vom Kunden darzulegen.
Gewährleistungsansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten nach
Übergabe des Kaufgegenstandes.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen,
wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und
Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunden diese auf eigene Kosten rechtzeitig
auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunden
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Kunden für den uns entstandenen Ausfall.
AGB SnackJet Automatenkonzept für Automatenkäufe – Stand November 2017
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsmaschine im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsmaschine tritt
der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung
auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch
die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens
und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt
als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den
Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsmaschine mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese
Abtretung schon jetzt an.6. Haftung
SnackJet haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, soweit
Schäden am Liefergegenstand eingetreten sind oder die Zusicherung gerade bezweckt hat, den
Kunden gegen die nicht am Liefergegenstand aufgetretenen Schäden abzusichern, sowie für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet SnackJet für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht.
Für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger vergleichbarer
Ereignisse, die Snackjet die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet
SnackJet, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
7. Sonstiges
Der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sie werden nur ausnahmsweise und nur dann Vertragsinhalt, soweit SnackJet
sich im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt hat. Die
Bestimmungen dieses Kaufvertrags gelten nur gegenüber Unternehmern.
SnackJet ist verpflichtet, die dem Kunden gelieferten Maschinen nach Nutzungsbeendigung auf
Kosten des Kunden zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu
entsorgen. Sämtliche Aufwendungen für Abbau, Verpackung und Transport der Automaten bis
zum Technikzentrum von SnackJet in Wesseling trägt der Kunde. Auf Wunsch stellen wir dem
Kunden auch Adressen von geeigneten Entsorgungsunternehmen zur Verfügung, damit der
Kunde nach seiner Wahl die Entsorgung auch selbst vornehmen kann.
SnackJet ist berechtigt, unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes die
zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle notwendigen Daten zu speichern und für die interne
Bearbeitung zu verwenden. Soweit sich die vom Kunden angegebenen Daten ändern, ist der
Kunde verpflichtet, SnackJet hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Vertragsänderungen, einschließlich Nebenabreden und dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
Der Kunde ist zur Aufrechnung von Forderungen nur berechtigt, wenn diese unstreitig oder
rechtskräftig festgestellt sind.
Gerichtsstand ist Amtsgericht Brühl NRW. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.